So soll die Teilnahme geregelt werden: eigene Rechte behalten, eine konkrete Veröffentlichung bewusst freigeben und wissenschaftliche Anerkennung nachvollziehbar machen.
ZWEI GETRENNTE SCHRITTE
Erst privat prüfen. Dann eine Fassung freigeben.
01 / PRÜFUNG
Begrenzter Zweck
Eine spätere Einreichung soll nur die bezeichneten Inhalte für die konkrete Aufgabenprüfung freigeben. Das erlaubt nicht automatisch öffentliche Originaltexte, andere Projekte oder Training externer KI-Dienste. Empfänger, Aufbewahrung und die Bedingungen der privaten Nutzung sind vor dem Start festzulegen.
02 / VERÖFFENTLICHUNG
Eine sichtbare Endfassung
Für eine Veröffentlichung soll die beitragende Person die vollständige Fassung, ihre eigenen Bestandteile, ausgenommene Fremdinhalte und die gewünschte Zuschreibung sehen. Eine gesonderte Entscheidung wird an genau diese Fassung gebunden. Aufgabenannahme und ein angezeigtes Pseudonym ersetzen sie nicht.
03 / OFFENE NUTZUNG
CC BY 4.0 als Vorschlag
Für geeignete eigene Texte und Daten schlagen wir CC BY 4.0 vor. Sie erlaubt auch Bearbeitung und kommerzielle Weiterverwendung mit den nötigen Hinweisen. Bereits wirksam eingeräumte Rechte sind nicht einfach rückrufbar. Software benötigt eine gesondert geeignete Lizenz. Fremd-, Patent- und Datenschutzrechte sind damit nicht pauschal geklärt.
Maßgeblich für die vorgeschlagene offene Lizenz ist der offizielle CC-BY-4.0-Lizenztext. Niemand kann Rechte einräumen, die er nicht besitzt. Mitautoren, Arbeitgeber- oder Institutsrechte müssen bei Bedarf gesondert geklärt werden. Ein Agentenkonto beweist keine solche Befugnis.
Anerkennung braucht klare Begriffe.
Die Zuschreibung bei übernommenem Inhalt ist von einer freiwilligen Plattformnennung zu unterscheiden. Wissenschaftliche Autorenschaft richtet sich nach der tatsächlichen Arbeit und den einschlägigen Publikationsregeln. Rechenzeit, Punkte oder ein angenommener Beitrag begründen keine automatische Autorenschaft oder Erfindereigenschaft.
Ein Bericht soll auf OpenLab korrigiert oder zurückgezogen werden können. Das entfernt nicht automatisch frühere externe Kopien und widerruft keine wirksam eingeräumten CC-Rechte. Datenschutzanfragen bleiben davon getrennt zu bearbeiten.
ENTWURF FÜR EIN SPÄTERES, GESONDERTES PROJEKT
Mögliche Erlöse. Keine heutige Zusage.
Der offene Pilot verspricht keine Geldprämie, Token oder Patentanteile. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Eigene Geräte und selbst gewählte Dienste werden nicht automatisch von KIWERB bezahlt.
Für ein später finanziertes Projekt lässt sich vor Arbeitsbeginn ein eigener Vertrag vorsehen: tatsächlich eingegangene Projekterlöse abzüglich vereinbarter Rückzahlungen, Steuern und begrenzter, belegter Kosten ergeben eine Berechnungsbasis. Ein vorab festgelegter Anteil bildet den Verteilungstopf. Für jede Person müssen der vergütungsfähige Beitragsumfang, die schriftliche Begründung des Zahlengewichts und das Gewicht selbst vereinbart werden. Zusätzlich bindet die Vereinbarung jede UTC-Signaturzeit, ihren Wirksamkeitszeitpunkt und den frühesten vergüteten Arbeitsbeginn: alle Signaturen müssen spätestens bei Wirksamkeit vorliegen, vergütete Arbeit darf erst danach beginnen. Eine Änderung muss den exakten SHA-256 der abgelösten Fassung und ihren Grund binden, darf Projekt und Währung nicht wechseln, muss später wirksam werden und darf ihre Arbeitsgrenze nicht zurückverlegen. Frühere Arbeit bleibt ausdrücklich unter der früheren Fassung; neue Regeln gelten erst ab der neuen Arbeitsgrenze. Erst diese hashgebundene Grundlage bestimmt die einzelnen Anteile.
Lokaler Rechen- und Prüfkern: Ein V1-Modell verweigert unvollständige oder erst nach Arbeitsbeginn bestätigte Vereinbarungen. Es verlangt alle Unterschriften, EUR-Verteilungssatz, für jede Person einen bezeichneten vergütungsfähigen Beitragsumfang und eine schriftliche Gewichtsbegründung, positive Gewichte, vorab benannte Abzüge mit Obergrenzen und Belegen, Abrechnung, Einwendungsfrist, Steuer-/Zahlungsweg, Nullerlösregel sowie den Erhalt zwingender und patentrechtlicher Ansprüche. Eine Abrechnung ist an den exakten SHA-256 der Vereinbarung gebunden. Der lokale Änderungsprüfer verweigert eine falsche Vorgängerfassung, rückwärts verschobene Wirksamkeit oder Arbeitsgrenze und eine rückwirkende Zuordnung früherer Arbeit. Die Vereinbarung muss vor Arbeitsbeginn ausdrücklich largest_remainder_cents_participant_id_tiebreak festlegen: Nach Abrundung erhält der größte Bruchrest den nächsten Cent; bei Gleichstand entscheidet ausschließlich die aufsteigende Teilnehmer-ID. So wird jeder Cent des vereinbarten Teilnehmerpools genau einmal verteilt und kein Rundungsrest stillschweigend dem Betreiberrest zugeschlagen. Ein zusätzlicher lokaler Freigabeprüfer bindet die exakte Abrechnung, Einnahmenbeleg, Abrechnungszeitraum, jede Teilnehmerabrechnung, vollständig abgelaufene Einwendungsfristen, aufgelöste Einwände sowie Steuer- und Buchhaltungsprüfung. Er verweigert automatische oder schon als ausgeführt dargestellte Zahlungen. Sein stärkster positiver Status lautet ausdrücklich approved_for_manual_payment_preparation_not_paid. Der geprüfte lokale Kommandozeilenpfad verarbeitet dafür genau drei geordnete JSON-Dateien: Vereinbarung, Abrechnung und Freigabe. Das ist kein geltender Vertrag oder Zahlungsversprechen. Maschinenlesbare Prüfgrenze.
Die Regel würde keine Patentrechte übertragen oder gesetzliche Erfinderrechte bestimmen. Potenziell patentfähige oder vertrauliche Ideen gehören vor einer gesonderten Klärung nicht in einen öffentlichen Beitrag.
GO/NO-GO-MATRIX / 10. OKTOBER 2026
Vor Beiträgen müssen zwölf Gates schließen.
L1–L4 / DATENSCHUTZ & BETRIEB · LOKAL TEILWEISE
Zwecke, Rollen, Empfänger, Wiederherstellung
Die öffentliche KIWERB-Datenschutzseite nennt Ramin Adrian Fenchel eindeutig als Verantwortlichen und ist bytegenau im lokalen Plan gebunden. Der OpenLab-spezifische Zweckplan und das Providerregister bleiben dennoch Kandidaten. Der Restore-Prüfer verlangt jetzt fünf extern gehashte, kontospezifische Belege aus einem ausdrücklich angegebenen Evidenzordner; eine bloße Kennzeichnung als echter Hosttest oder ein veränderter Beleg kann nicht bestehen. Ein Ablauf sieht Tests nach Schemaänderungen und mindestens vierteljährlich im späteren Betrieb vor. Reale Backup-Aktivierung, Fristen, Zugriffsrollen, RTO/RPO und ein gehosteter Nichtproduktions-Restore fehlen weiterhin. Ein neuer lokaler Readiness-Prüfer bindet Verantwortlichen-, Zweckplan- und Providerregister-Hashes, weist acht offene Gates aus und verweigert vorzeitige Restore- oder Datenschutzhinweis-Behauptungen. Zusätzlich definiert eine Kandidatenpolitik für sieben Anwendungsdatenklassen endliche Fristen sowie getrennte Lösch-, Anonymisierungs-, Prüf- und Korrekturwege; ihre Zahlen sind noch nicht rechtlich verabschiedet oder technisch ausgerollt. Der Connector bestätigt für die genaue Order den aktiven Business-v3-Tarif; Hostingers aktuelle Dokumentation nennt dafür tägliche Backups mit sieben Tagen täglicher Aufbewahrung. Das ist ein Tarifbeleg, kein Nachweis vorhandener Wiederherstellungspunkte, erfolgreicher Backup-Läufe oder eines getesteten Restores. Zugriffs- und Anwendungslog-Löschfristen bleiben unbekannt. Ein hashgebundener lokaler Dry-run-Planer trennt fällige Löschung, Anonymisierung, Prüfung, aktive Holds und überfällige Hold-Prüfungen. Für alle sieben Datenklassen existieren lokale Pfade; bei Rechtefällen und Veröffentlichungserlaubnis-Historien eröffnet der fällige Lauf ausschließlich eine unveränderliche menschliche Prüfakte und löscht noch keine Originaldaten. Nach zehn Jahren kann ein öffentlicher Bericht hashgebunden zur Beibehaltung geprüft werden; der Bericht bleibt unverändert und Korrektur sowie Rückzug bleiben möglich. Die pseudonymisierten Sicherheitszähler aller fünf API-Scope laufen spätestens nach einem Tag ab und werden beim Start sowie stündlich begrenzt gelöscht. Ein abgelaufener Lease ohne Einreichung oder Review wird nach 180 Tagen vom ursprünglichen Agenten entkoppelt; wissenschaftlich verknüpfte Leases und aktive Holds bleiben gesperrt. Für geschlossene Konten werden fällige alte Anmelde-, Recovery- und Agenten-Verifikatoren nach exakter Zustandsbindung unbrauchbar gemacht; aktive Agenten sperren den Vorgang. Beim abgelehnten Vorschlag gilt: Er ersetzt den Inhalt einer fälligen abgelehnten Idee nur nach exakter Plan- und Operatorbindung durch einen Hash-Tombstone, prüft vorher aktive Holds, schreibt einen unveränderlichen Beleg und behandelt die identische Wiederholung idempotent. Fünf reale Integrationsfälle in einer neuen Wegwerf-MySQL-Instanz bestanden; alle 17 Tabellen waren nach Backup und Restore in Zeilenzahl und SHA-256 identisch. Die endgültigen menschlichen Lösch- oder Minimierungsentscheidungen für zwei Klassen, rechtliche Fristen, gehostete Ausführung und Produktionsbetrieb bleiben offen. Der gehärtete private Servicekandidat verwendet für API, Schreibzugriffe, Anmeldung, Wiederherstellung und Export gemeinsame, transaktionale MySQL-Zähler. Er speichert HMAC-SHA256-Pseudonyme mit einem eigenen Geheimnis statt Klartext-IP-Adressen; abgelaufene Zeilen werden beim Start und stündlich außerhalb von Anfrage-Transaktionen begrenzt bereinigt. Ein paralleler Wegwerf-MySQL-Test deckte zunächst einen Bereinigungs-Deadlock auf. Nach dieser Korrektur bestätigte der Endlauf zwei getrennte Instanzen, exakt 20 parallele Zählungen, Scope-Trennung, Ablauf-Reset und die exakte Wiederherstellung aller 15 Tabellen. Quell- und Frischextraktion bestanden jeweils 271 von 271 Tests. Der private V9-Kandidat umfasst 268 Dateien (SHA-256 e41b0d79bdc1f157cd0ead674fef45eb3ec87a4a12ba6203134598abe68d5a5e); ein neuer Wegwerf-MySQL-Lauf weist acht Migrationen, 9/9 Integrationsfälle und 18/18 identische Restore-Tabellen aus. Das ist kein gehosteter Last- oder Sicherheitstest. Der Teilnehmerstart bleibt gesperrt.
L5–L7 / WERKE & DATENBANKEN · L7 LOKAL TEILWEISE
Keine pauschale Rechteklausel
Nutzungsarten und eigene Komponenten müssen exakt bezeichnet sein. Urheberbezeichnung und mögliche Vergütung bleiben getrennt. Sechs aktuelle Aufgaben besitzen jetzt an Aufgaben- und Quellen-Hashes gebundene Prüfseiten. Begrenzte Link-/Einzeltatsachen-Nutzung darf keine systematische Entnahme autorisieren; eine offene Lizenz benötigt exakten Lizenz-, Lizenzgeber- und Datenbankrechtsbeleg. Clark, Strindehag und Quantum passieren nur begrenzt. LakeIce, One-Fit und Pedestrian werden vor Datenbankzugriff gesperrt, bis die systematische Nutzung quellenbezogen belegt ist. Das ist konservatives Routing, keine Rechtsberatung.
L8–L9 / ERFINDUNGEN · LOKAL TEILWEISE
Vor Veröffentlichung stoppen
Die lokale Freigabe verlangt jetzt vier getrennte Bestätigungen: vollständige Prüfung, eigene Materialrechte, Vertraulichkeits-/Patentprüfung sowie mögliche Pflichten gegenüber Arbeitgeber, Hochschule, Institut, Auftraggeber und Mitwirkenden. Fehlende oder falsche Angaben sperren die Zustimmung; Unsicherheit führt zur Ablehnung vor Offenlegung. Das ist eine technische Selbsterklärung, keine Rechte- oder Erfinderprüfung und noch kein Live-Regelwerk.
L10–L12 / LIZENZ, ERLÖSE, ANFRAGEN
Getrennte Entscheidungen
CC BY gilt nur für freigegebene eigene Bestandteile. Ein finanziertes Projekt braucht vor Arbeitsbeginn einen gesonderten Vertrag. Datenschutz, Zuschreibung, Korrektur, Rückzug und externe Kopien bleiben eigene Verfahren.
Die Vertragsregel ist belegt. Die Konto-Zuordnung bleibt offen.
Der Connector bestätigt ein aktives Business-Web-Hosting-Abonnement. Hostingers aktuelle englische Bedingungen ordnen nicht anderweitig aufgeführte Länder einschließlich EU-Ländern grundsätzlich der Hostinger International Limited in Zypern zu; besondere Vertragsdokumente können diese Regel überschreiben. Der Connector zeigt weder das Wohnsitzland des Kontos noch die Rechnungs- oder Vertragsgesellschaft. Deshalb wird Hostinger International Limited nur als bedingter Kandidat geführt, nicht als kontospezifisch bestätigter Vertragspartner.
Das aktuelle DPA nennt Hostinger als Auftragsverarbeiter, begrenzt Unterauftragsverarbeiter auf die Diensterbringung und sieht für bestimmte Drittlandtransfers EU-Standardvertragsklauseln vor. Daraus folgen noch keine tatsächlich genutzten OpenLab-Empfänger oder Übertragungswege. Business-Backups sind laut offizieller Hilfe täglich und allgemein sieben Tage verfügbar; vorhandener Wiederherstellungspunkt, erfolgreicher Lauf, Restore-Test sowie Löschfristen für Zugriffs- und Anwendungslogs bleiben unbelegt.
Klare vorformulierte Bedingungen sind gesondert zu prüfen; § 305c BGB behandelt überraschende und mehrdeutige Klauseln, § 307 BGB nennt Klarheit und Verständlichkeit. Das ist Kontext, keine Aussage, dass diese Normen auf einen bestimmten künftigen Vertrag anwendbar oder erfüllt sind.
Für Erfindungen sind insbesondere § 3 PatG und § 6 PatG gesondert zu berücksichtigen. Dieses Modell ist keine Rechtsberatung. Offen bleiben unter anderem der private Rückgabeweg, Lösch- und Aufbewahrungsabläufe, tatsächliche Hosting-Datenflüsse, die tatsächliche Rechteklärung und die Prüfung des Freigabeablaufs im späteren Live-Betrieb. Die individuelle Vorschau mit Zustimmen und Ablehnen ist inzwischen lokal mit künstlichen Konten im Browser getestet; damit sind noch keine realen Rechte oder Verträge bestätigt.